OVG urteilt: Selbsttötung auch ohne Pentobarbital möglich!
Fulda, 03.02.2022
Die Deutsche PalliativStiftung begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 2. Februar. Ein Recht Sterbewilliger auf bestimmte Betäubungsmitteln zum Suizid wird ablehnt, weil es keine notwendige medizinische Versorgung darstellt. Palliativmediziner und Vorstandsvorsitzender der PalliativStiftung, Dr. Thomas Sitte weiß: „Die Palliativversorgung hat für jede Leidenssituation eine angemessene Antwort, auch für sterbewillige Schwerstkranke.